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rathaus selb7.4.2022 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Berichterstattung, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb das Aufstellen eines Sauerstofftanks auf dem Firmengelände der Fl.-Nr. 1522&73, der Anbau einer Pergola an des bestehende Wohnhaus im Anwesen „Am Mühlenhang 20“ in Silberbach, die Nutzungsänderung einer Gebäudereinigung zu einer Physiotherapiepraxis in der Hartmannstraße sowie der Neubau einer Einfamilienwohnhauses mit zwei Einliegerwohnungen und Garagen auf der Fl.-Nr. 51/1 in Lauterbach auf dem Büroweg genehmigt

 

+++ Errichtung einer Maschinenhalle +++

Als planungsrechtlich zulässig eingestuft wird die Errichtung einer Maschinenhalle mit ca. 160qm Nutzfläche auf Fl.-Nr. 2006/2 und 1998/1. Diese soll hier im Außenbereich errichtet werden. Der Flächennutzungsplan stellt für den gesamten geplanten Standort „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Aufgrund der örtlichen Situation ist die betroffene Fläche jedoch nicht landwirtschaftlich zu bewirtschaften. Eine weitere Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne des BauGB ist im Grunde nicht erkennbar. Wegen der Lage der Maschinenhalle im Außenbereich ist noch die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Vorbehaltlich deren Zustimmung besteht mit dem Vorhaben unter der Bedingung Einverständnis, dass eine Eingrünung mit autochthonen Gehölzen erfolgt.

 

+++ Nutzungsänderung einer Doppelgarage in einen Gebrauchtfahrzeughandel +++

Als unzulässig eingestuft wird die Nutzungsänderung einer Doppelgarage in einen Gebrauchtfahrzeughandel auf Fl.-Nr. 1640/2 auf der Kappel.

Das geplante Vorhaben sah den An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und den dazugehörigen Teilen vor. Im Jahr sollten dabei ca. 4-6 gebrauchte Fahrzeuge an- und verkauft werden. Ein solcher KFZ-Handel kann bei typisierender Betrachtung jedoch nicht als nicht störender Gewerbebetrieb beurteilt werden. Das Vorhaben ist daher weder allgemein noch ausnahmsweise in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Eine Befreiung kommt nicht in Betracht.

 

+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Zur Instandsetzung der Stützmauer an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze beim Schulhof der Luitpoldschule ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler mit folgendem Listentext eingetragen: „LUITBOLDSCHULHAUS; Weithin sichtbar am Osthang der Stadt gelegen. Errichtet 1907 – 1908 nach Plänen von John H. Rosenthal. Dreigeschossiger Putzbau. Der Hauptflügel mit abgerundeten Ecken, Erker u. Risalite mit geschweiften Giebeln. Kuppeldachreiter. Angebaut eine Turnhalle mit Mansarddach.“ Die Denkmaleigenschaft erstreckt sich aber weiter auch auf die den Schulhof stützende Mauer, die zum Erhalt des Gebäudes notwendig ist.

Im Verfahren wird das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, dessen positive fachliche Stellungnahme wiederum für die Förderfähigkeit relevant ist. Bei diesem Vorhaben wurde im Vorfeld das BLfD schon mit einbezogen. Grundsätzlich bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände. Es sind jedoch vor Ausführung der Arbeiten insbesondere die verwendeten Materialien und vor allem die weitere Vorgehensweise im weiteren Verfahren mit den Denkmalbehörden abzustimmen.

 

+++ Neubau von zwei Garagen im Anwesen „Hofer Str. 15“ +++

Der Erlaubnisbescheid für den geplanten Neubau von zwei Garagen mit Flachdach auf dem Grundstück Hofer Str. 15 wird in Aussicht gestellt.

Der Bebauungsplan setzt für das Baugebiet das geneigte Dach als zulässige Dachform fest. Die Abweichung ist aus städtebaulicher Sicht auch unter Beachtung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt. Eine Befreiung wird befürwortet.

 

+++ Errichtung eines Reitplatzes +++

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2885, Gemarkung Selb einen privat genutzten Reitplatz errichten. Im Rahmen einer formlosen Anfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

Im vorliegenden Fall widerspricht das Vorhaben sowohl der Darstellung des Flächennutzungsplanes, als auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, da der geplante Standort im Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge liegt und angrenzend Biotop- und Artenschutzkartierungen vorliegen. Aus planungsrechtlicher Sicht ist der geplante Reitplatz daher nicht zulässig.

Aber: Mehrere Bauausschussmitglieder sehen gegen das Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken und folgten dem Vorschlag, darüber zunächst keinen Beschluss zu fassen. Die Antragsteller wissen nun mit dieser Information um die Sache, womit die eigentliche Frage auch beantwortet wäre. Nun müsse noch erörtert werden, ob es aus Sicht der Antragsteller möglich ist, das Vorhaben so anzupassen, dass das Thema dann auch neu bewertet und einer Genehmigung zugeführt werden kann.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Gerhard Bock (Aktive Bürger) fragte in der vorherigen Sitzung an, warum am Bahnkörper in der Gebrüder-Netzsch-Str. gesunde Bäume abgeschnitten worden sind.

Der Baubetriebshof nahm hierzu wie folgt Stellung: Im Zuge der Flächenpflege wird dort im 3-5jährigen Turnus der Bewuchs auf Stock gesetzt. An Stellen wo dies möglich ist, wird abschnittsweise zurückgeschnitten, was an der hier betreffenden Stelle nicht möglich sei. Auch andere unbebaute Baugebiete, ehemalige Bahntrassen, Straßenböschungen und kleinen „Wildwuchs“-Flächen im Stadtgebiet werden entsprechend gepflegt.

Dieser Bewuchs könne nicht jahrelang unberührt stehen bleiben, da durch das Licht-Konkurrenzstreben der gesamte Bestand instabil werde und es bei Sturm oder anderen Witterungsereignissen zu Stammbrüchen oder Entwurzlungen kommen können. Des Weiteren biete an dieser Stelle der Bahnschotter den Pflanzen auch keinen ausreichenden Wurzelhalt. Gerhard Bock monierte dennoch das sich dort aktuell bietende Bild. Er bittet darum, dieses Gelände zu modellieren und ggf. mit niederwachsenden Büschen zu bepflanzen. Auch sprach er im Bezug auf die Entfernung des Bewuchses im Rosenthal-Park an, dass hier zukünftig zurückhaltender agiert werden sollte.

Zur Anfrage von Walter Wejmelka (SPD) bezugnehmend auf die Routenplanung der Kehrmaschine wurde ihm mitgeteilt, dass die Route für die neue Kehrmaschine derzeit erstellt und in der nächsten Stadtratssitzung vorgelegt werde.

 

+++ Anfragen +++

Roland Schneider (FWS) ging auf Holzarbeiten entlang der Zufahrtsstraße zum Langen Teich und entsprechende Verschmutzungen der Straße ein. Er bittet darum, hier die Verantwortlichen aufzufordern, die Straße nach den Arbeiten entsprechend wieder zu säubern.

Walter Wejmelka (SPD) ging auf die geplante Umgestaltung der Bahnhofstraße ein. Auf seine Nachfrage zu Fördergeldern antwortete Baudirektor Helmut Resch, dass alle Maßnahmen rund um den Bahnhof einschließlich Bahnhofstraße zu einer großen Maßnahme zusammengeführt werden dürfen, was die Umsetzung einfacher gestalten würde. Die Aufwertung der Bahnhofstraße selbst könne allerdings nicht im Zeitraum bis zu den Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen 2023 realisiert werden. Das Budget sei umgeschichtet worden für die weiteren Maßnahmen rund um den Bahnhof. Die ursprüngliche Idee in der Bahnhofstraße wie u.a. das Anlegen eines seitlichen Radweges sei allerdings nicht aufgegeben worden, sondern werde städtebaulich weiter verfolgt.

Roland Graf (SPD) meinte, dass die Ernst-Reuter-Straße nur von einer Seite aus mit einem „Tempo 30“-Schild versehen wurde. Eine entsprechende Beschilderung würde auf der westlichen Seite fehlen. Auch erklärte er, dass das derzeitige „Sackgassen“-Schild in der Vielitzer Straße nicht nur im Bereich beim Outletcenter, sondern zusätzlich bereits im Bereich der Kreuzung aufgestellt werden sollte.