31.3.2022 – Die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der Kläranlage, Bekanntgaben, Anfragen… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung:
+++ Bekanntgaben +++
Auf die Frage aus der Bevölkerung, weshalb es am Waldbad zu einer Baumfällung kam, ging Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch ein. Er erklärte, dass dies im Bereich des Damms durchgeführt wurde und hier notwendig zur Sicherung des Damms gewesen sei. Das Wurzelwerk hatte den Damm beschädigt und für Undichtigkeit gesorgt.
+++ Städtische Sportförderung +++
Die Stadt Selb gewährt bereits seit vielen Jahren hiesigen Sportvereinen einen Zuschuss für die Errichtung, Modernisierung und Erweiterung von Sportanlagen und -einrichtungen. Mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2020 wurde dieser Zuschuss zuletzt auf 15 % auf die als förderfähig anerkannten Kosten ab dem Jahr 2021 erhöht.
Bisher existierte für die Sportförderung der Stadt Selb keine Richtlinie, die beispielsweise die Zuwendungsfähigkeit von Maßnahmen oder auch das Förderverfahren regelt. In der Verwaltungspraxis dient eine Richtlinie zur Unterstützung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die einheitlichen Regelungen helfen den Vereinen bei der Beantragung einer Förderung sowie der Verwaltung bei deren Bearbeitung.
Daher hat die Verwaltung eine entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Sportförderung der Großen Kreisstadt Selb erarbeitet. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Entwurf zu. Die Richtlinie wird zum 1.1.2023 erlassen.
+++ Übertragung von Haushaltsermächtigungen +++
Von gebildeten Einzahlungs- und Auszahlungsansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2020 hat der Stadtrat Kenntnis genommen und die Übertragung in das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost hat die Fortschreibung der Regionalplankapitel B IV „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B VIII „Sozial- und Gesundheitswesen“ als neues Kapitel B IV „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ beschlossen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zu o.g. Regionalplanänderung eingeleitet. Die beteiligten Kommunen wurden aufgefordert, zur Planung Stellung zu nehmen.
Der Stadtrat nahm von der vorliegenden geplanten Änderung des Regionalplanes Kenntnis und beschloss einschließlich seitens der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Ergänzungen eine Stellungnahme zur geplanten Regionalplanänderung.
+++ Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der Kläranlage +++
Der Antragsteller möchte auf dem Gelände der Kläranlage auf einer Fläche von rund 5.300 m² eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten. Im Rahmen einer formlosen Anfrage sollte die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt für den gesamten geplanten Standort „Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage“ dar.
Die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände wird derzeit gemäß BauGB als planungsrechtlich unzulässig eingestuft.
Der Bauausschuss beschloss, die Stadtverwaltung zu beauftragen, zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Stadtrat stimmte diesem Vorhaben zu.
Willy Neupert (CSU) begrüßt es, dass solche Flächen für Photovoltaik genutzt werden und nicht weiter landwirtschaftliche Flächen hierfür Verwendung finden. Er schlug vor zu prüfen, ob auch Dachflächen der Gebäude der Kläranlage mit genutzt werden könnten. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch dankte für die Anregung und antwortete, dass das vorhandene Dach bereits für Photovoltaik genutzt werde. Weitere Möglichkeiten, so habe man das im Rahmen des Verfahrens geprüft, stünden hier nicht zur Verfügung.
+++ Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Nr. 2022/1 für das Baugebiet am Zeidlersberg +++
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Juli 2021 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr.162 für das Sondergebiet „Hotel“ am Zeidlersberg als Satzung beschlossen. Gegenstand der Änderung war die Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Hotel“ und eines Allgemeinen Wohngebiets. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Bebauungspläne sind in der Regel aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im beschleunigten Verfahren kann jedoch, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets dadurch nicht beeinträchtigt wird, ein Bebauungsplan, der von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt oder geändert werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.
Im vorliegenden Fall stellt der bisherige Flächennutzungsplan für das komplette Plangebiet ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Hotel“ dar. Der südöstliche Bereich wurde daher, analog zur Festsetzung im Bebauungsplan, zu Wohnbaufläche geändert. Die Straßenverkehrsfläche sowie die Grünflächen wurden ebenfalls entsprechend angepasst.
Der Bauausschuss nahm bereits in seiner jüngsten Sitzung vom Sachverhalt Kenntnis und empfahl, dem Stadtrat, der Berichtigung des Flächennutzungsplanes Nr. 2022/1 zuzustimmen. Das Gremium folgte der Empfehlung.
+++ Berichterstattung zu Anfragen aus vorheriger Sitzung +++
Susann Fischer (GRÜNE) wollte wissen, wie der Radverkehr am Marienplatz geleitet werden soll. Sie fragte, ob man hier eine gestrichelte Linie auf der Fahrbahn als Seitenmarkierung einzeichnen könnte.
Stellungnahme Tiefbau: Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen aus Sicherheitsgründen auf der Kreisfahrbahn nicht angelegt werden (Empfehlung für Radverkehrsanlagen). Nachdem im Bereich des Marienplatzes keine gemeinsamen Geh- und Radwege vorhanden sind, ist der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen.
Lisa Schiener (FWS) fragte an, ob es möglich sei, auf dem Weg zum Kinderhort in der Einsteinstraße im Bereich rund um den Zebrastreifen an der Hanns-Braun-Straße die Bepflanzung zu kontrollieren und ggf. zurückschneiden, da hier die Schulkinder übersehen werden könnten. Außerdem bat sie um Überprüfung, ob man im Bereich Vorwerkstraße/Einsteinstraße ein Parkverbot mittels einer Zick-Zack-Linie anbringen könnte.
Stellungnahme: Das Ordnungsamt teilte mit, dass man, sobald es witterungsbedingt möglich ist, eine Grenzmarkierung anordnen werde.
+++ Anfragen +++
Erwin Benker (FWS) erwähnte eine brüchige Mauer an einem Grundstück in der Hauptstraße in Erkersreuth, dies sei eine Gefahrenstelle für Fußgänger.