11.3.2021 - Der Neubau eines Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten im Paul-Müller-Weg, die Errichtung einer Präsentationshalle am Lokschuppen, die Reaktivierung der Fontäne am Hallenbad, geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb der Ersatzneubau eines Terrassenvordaches im Anwesen Dürrewiesen 135 sowie der erweiterte Ausbau einer Scheune zu einer Wohnung im Anwesen Reichenbacher Weg 13 in Selb-Plößberg auf dem Büroweg genehmigt.
+++ Errichtung einer Terrassenüberdachung +++
Die Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Süd- und Westseite des bestehenden Einfamilienhauses in der Tilsiter Straße 10 wird in Aussicht gestellt.
Entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Überdachung mit einem Pultdach und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Laut Bebauungsplan sind für Anbauten jedoch nur Satteldächer mit einer Dachneigung von größer 25° zulässig. Die Befreiungen nach BauGB können jedoch gewährt werden.
+++ Errichtung eines Gartenzaunes +++
Der Erlaubnisbescheid für die Errichtung eines Gartenzaunes im Anwesen „Reuthbergsiedlung 14“ wird in Aussicht gestellt.
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Einfriedung entlang der Grundstücksgrenze mittels eines ein Meter hohen Metallzaunes. Laut Bebauungsplan sind Metallzäune nur an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen zulässig. Aus planungsrechtlicher Sicht kann eine entsprechende Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen befürwortet werden. Die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt. Durch Beschluss durch den Bauausschuss wird eine Befreiung nach BauGB hinsichtlich des Materials der Einfriedung gewährt. Das Bauvorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig.
+++ Neubau eines Wohnhauses im Paul-Müller-Weg +++
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Paul-Müller-Weg 5 den Neubau eines Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten und 19 PKW-Stellplätzen in der Carportanlage sowie zwei Außenstellplätzen.
Das Vorhaben widerspricht unter anderem bei der Überschreitung von Baugrenzen den Festsetzungen im dort geltenden Bebauungsplan. Vorstehende Abweichungen sind insgesamt jedoch laut Bauamtsleiter Helmut Resch städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.
Dem Bauvorhaben wurde unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Errichtung einer beleuchteten und doppelseitigen Werbeanlage +++
Durch den Bauausschuss abgelehnt wurde das Vorhaben, eine beleuchtete großflächige Werbeanlage auf dem Anwesen Weißenbacher Straße 53 zu errichten.
Im Bereich des geplanten Standorts wird die vordere Baugrenze von der Standsäule der Werbeanlage um zwei Meter überschritten, die Werbefläche selbst ragt sogar bis fast an die Grundstücksgrenze heran.
Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht sind die Voraussetzungen für eine Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenze bei diesem Bauvorhaben nicht gegeben.
Der Vorschlag der Bauverwaltung, den Standort der Werbeanlage soweit von der Grundstücksgrenze abzurücken, dass der seitliche Rand der Werbefläche nicht über die Baugrenze hinausragt, wurde vom Antragsteller abgelehnt.
+++ Neubau einer Präsentations- und Depothalle +++
Der Antragsteller beantragt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Neubau einer Präsentations- und Depothalle neben dem Lokschuppen Selb.
Diese soll bei einer Breite von zehn Meter eine Gesamtlänge von 50 Meter aufweisen und am äußeren Rand des Vereinsgeländes in Richtung des ehemaligen Güterbahnhofes Selb-Stadt Platz finden. Außermittig liegt in der Halle an der nördlichen Seitenwand ein Gleis in der Spurweite 1435 mm im normalen Schotterbett zur Aufstellung der Schienenfahrzeuge. Auf der anderen Seite des Gleises wird ein ca. zwei Meter breiter, gepflasterter und barrierefreier Besichtigungsgang vorhanden sein, der sich entlang der gesamten Halle zieht und der an den beiden Enden über je einen Seiteneingang verfügt.
Diese beiden Seiteneingänge dienen gleichermaßen als Ein- und als Ausgang, genauso wie als Fluchtwege. Nicht nur der Besichtigungsgang im Inneren soll entsprechend barrierefrei sein, sondern auch der Außenbereich mit den entsprechenden Wegen wird rollstuhlgeeignet gebaut, um jedem Besucher die Besichtigung der Halle und der darin präsentierten Fahrzeuge zu ermöglichen.
In beiden Giebeln der Halle befindet sich je ein dem Lichtraumprofil der Bahn konformes Rolltor über dem Gleiskörper. Der Schienenstrang endet an der Ostseite der Halle nach ca. 15 Meter. Auf diesem Gleisstück besteht die Möglichkeit der repräsentativen Präsentation eines Schienenfahrzeugs, das auch von außerhalb des Vereinsgeländes sichtbar ist. Die Halle wird über eine den Ausstellungs-anforderungen entsprechende Beleuchtung und Verkabelung verfügen. Die Präsentations- und Depothalle ist als Stahlkonstruktion mit einer Verkleidung in Trapezblech vorgesehen
Das Gelände ist mit folgendem Listentext in die Denkmalliste der Baudenkmäler eingetragen: „Bahnbetriebswerk, Lokschuppen, 1913, mit Drehscheibe und zuführender Gleisanlage; Stellwerk, 1950, mit technischer Ausstattung (erster deutscher vollautomatischer Elektroantrieb)“
Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz ist für die Errichtung von Anlagen in der Nähe von Baudenkmälern bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, eine Erlaubnis einzuholen. Im Verfahren wird auch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, dessen positive fachliche Stellungnahme wiederum für die Förderfähigkeit relevant ist.
Unter der Voraussetzung, dass die Auflage „Die Gesamterscheinung, insbesondere die verwendeten Materialien und Farben sind im weiteren Verfahren noch mit den Denkmalbehörden abzustimmen.“ in den Bescheid aufgenommen wird, bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände.
Mit Beschluss durch den Bauausschuss wird der geplante Neubau gestattet.
+++ Neubau einer Wohnanlage in der Carl-Zollfrank-Straße 17 +++
Auf dem Grundstück Carl-Zollfrank-Straße 17 ist der Neubau einer Wohnanlage mit zehn Wohnungen und dazugehörigen Stellplätzen geplant. Eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben wird in Aussicht gestellt.
Die ursprünglich vorgelegte Planung wurde mit dem Entwurfsverfasser besprochen und darauf hingewiesen, dass die Planung in der vorgelegten Variante nicht genehmigungsfähig sei.
Zwischenzeitlich wurden vom Entwurfsverfasser neue geänderte Planunterlagen vorgelegt. Hierbei wurde der Nachweis erbracht, dass das Keller- und das Dachgeschoss keine Vollgeschosse sind und somit die Anzahl der Vollgeschosse im Einklang mit den Vorgaben des Bebauungsplanes steht. Das Bauvorhaben soll mit einem Mansarddach mit einer Dachneigung von 55° bzw. 10° errichtet werden. Diese Dachform bzw. Dachneigung weicht zwar von der Festsetzung des Bebauungsplanes ab, bleibt jedoch in Bezug auf die Gebäudehöhe deutlich mit ca. 2,80 Meter unter der nach dem Bebauungsplan mit einem 45° geneigten Satteldach möglichen Gebäudehöhe zurück. Auch in Bezug auf das bereits vorhandene Gebäude auf dem Grundstück bleibt die Firsthöhe erheblich niedriger. Weiterhin sind im Plangebiet nicht ausschließlich Satteldächer, sondern bereits mehrere Walmdächer vorhanden. Aus diesem Grund kann eine diesbezügliche Befreiung auch ohne Zustimmung der Nachbarn aus städtebaulicher Sicht zugelassen werden. Die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt
In Verbindung mit dem Umbau des bestehenden Wohngebäudes auf demselben Baugrundstück, sollen 14 Stellplätze mit den zugehörigen Zufahrten neu errichtet werden. Damit wird die nach dem Bebauungsplan maximal zulässig zu überbauende Grundfläche (GRZ 0,3) erheblich überschritten. Daher sind die Stellplätze unbedingt wasserdurchlässig (z.B. mit Rasengittersteinen) auszuführen, nach Möglichkeit auch die entsprechenden Zufahrten.
Gerade den Punkt Zufahrt/Stellplätze hinterfragten Erwin Benker (FWS) und Walter Wejmelka (SPD). Bauamtsleiter Helmut Resch erklärte, dass die Parkplätze auf dem Grundstück verteilt werden würden. Eine rechtliche Grundlage, hier eine Genehmigung versagen zu können, habe man nicht. Das betonte er auch bei einem weiteren Kritikpunkt von Wejmelka. Der SPD-Fraktionsvorsitzende monierte, dass das Wohnhaus in seiner Dimension ein Fremdkörper in der Umgebung von Ein- und Zweifamilienhäusern sei. Resch erklärte, dass der Bebauungsplan von einem „Allgemeinen Wohngebiet“ spricht. Objektiv müsse hier geprüft werden, ob das geplante Vorhaben hier zulässig ist. Die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben. Mehrheitlich (Gegenstimmen SPD und FWS) stimmte der Bauausschuss dem Bauvorhaben zu.
+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++
Die Antragsteller beantragen die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Renovierung des Treppenhauses, Sanierung der Souterrain-Wohnung und Arbeiten im Kellerbereich des Gebäudes Franz-Heinrich-Straße 19.
Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler eingetragen. Entsprechend ist für Veränderungen an Baudenkmälern bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, eine Erlaubnis einzuholen. Im Verfahren wird das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, dessen positive fachliche Stellungnahme wiederum für die Förderfähigkeit relevant ist.
Grundsätzlich bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände. Es sind jedoch vor Ausführung der Arbeiten insbesondere die verwendeten Materialien und Farben im weiteren Verfahren mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Vorbehaltlich der Zustimmung des BLfD kann die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, ggf. verbunden mit den fachlichen Auflagen des BLfD, wird in Aussicht gestellt werden.
+++ Reaktivierung der Fontäne am Hallenbad +++
Die Fontäne am Teich nördlich des Hallenbades ist seit längerem außer Betrieb. In Anbetracht der Aufwertung des Rosenthalparks und dem Umfeld des Hallenbades soll diese durch den einstimmigen Beschluss des Ausschuss diese reaktiviert werden.
Eine Wiederinbetriebnahme mit vorhandener Technik ist nicht möglich. Die Pumpe soll zukünftig außerhalb des Teiches in einem Schacht betrieben werden. Die neue Anlage besteht aus einer Tauchpumpe, die über ausreichende Leistung verfügt, um die Fontäne betreiben zu können. Diese soll auf dem Fundament der alten Anlage montiert werden. Für das sonst dort aufgestellte Entenhaus müsste ein neuer Standort gewählt werden. Die Fontäne wird durch eine Druckleitung mit dem Pumpenschacht verbunden. Dieser erhält durch eine Freispiegelleitung Zufluss aus dem Teich.
Die Kosten für die Reaktivierung belaufen sich auf rund 21.000 Euro. Anteilig davon müssen externe Firmen beauftragt bzw. Material gekauft werden in Höhe von rund 16.000 Euro. Die restlichen Kosten werden in Eigenleistung durch den Baubetriebshof erbracht.
+++ Montage einer Taubenabwehr +++
An der Stadtkirche soll eine Taubenabwehr bei den oberen Fenstern als auch am Rundfenster am Chor montiert werden. Vorgesehen sind weiter kleinere Putzausbesserungen und Malerarbeiten sowie die Überarbeitung jeweils eines beschädigten Bleiglasfensters auf der Süd- und Ostseite der Kirche. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für dieses Vorhaben wird in Aussicht gestellt.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Roland Schneider (FWS) fragte in der letzten Sitzung an, warum manche Stellen in der Innenstadt nicht geschort werden, sondern mit Bauzäunen abgesperrt werden (Bsp. Behindertenparkplatz im Bereich des Sport Gradl). Hierzu nahm der Bauhof wie folgt Stellung: Der Bauhof hat in der Innenstadt einige Stellen gesperrt, da der Plattenbelag sehr locker oder gar lose war (Stolpergefahr). Dort ist man aktuell schon an der Ecke beim Sport-Gradl und richtet den Plattenbelag. Der Bauhof wird heuer in der Fußgängerzone umfangreich den Plattenbelag erneuern oder den Unterbau sanieren.