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edeka egert selb 032110.3.2021 – Der bestehende EDEKA-Markt im Admira-Center am Unterweißenbacher Weg darf seine Verkaufsflächen um rund 600m² erweitern. Der Bauausschuss des Selber Stadtrats stimmte in seiner jüngsten Sitzung einem entsprechenden Antrag zu.

Geplant ist die Erweiterung des betreffenden Gebäudebereichs um ca. 13 Meter in Richtung Norden. Dabei angedacht ist ein neuer Backshop sowie die Vergrößerung der einzelnen sortimentsbezogenen Verkaufsflächen inkl. der Leergutannahme. Ebenso sind hier die Sozial- und Nebenräume des erweiterten Backshops untergebracht.

Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ fest und bestimmt die zulässigen Warensortimente und deren maximal zulässige Verkaufsflächen. Zulässig ist u.a. ein Getränke- und Lebensmittelmarkt mit integriertem Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 2.000m². Der bestehende EDEKA-Markt hat derzeit schon eine Verkaufsfläche von ca. 2.100m² (inkl. Getränkemarkt). Weiterhin existiert zudem ein Drogeriemarkt (dm) mit etwa 745m² Verkaufsfläche. Damit wird die festgesetzte Verkaufsfläche von 2.000m² bereits jetzt um ca. 845m² überschritten. Diesen Überschreitungen der Verkaufsflächen konnte in der Vergangenheit jeweils mit entsprechenden Befreiungen zugestimmt werden.

Nunmehr soll die Verkaufsfläche um weitere rund 600 m² (incl. Getränkemarkt und Backshop) erweitert werden. Eine weitere Befreiung bezüglich der Verkaufsflächen ist jedoch nur dann möglich, wenn durch eine Auswirkungsanalyse belegt wird (dabei muss der gesamte Einzelhandel im Admira-Center zugrunde gelegt werden), dass durch die Erweiterung keine schädlichen Auswirkungen im Sinne Baunutzungsverordnung hervorgerufen werden. Auswirkungen im vorgenannten Sinne sind u.a. schädliche Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und/oder auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden. Insbesondere sind dabei die Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.

Die dem Bauantrag beiliegende Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH München vom 31.01.2020 hat ergeben, dass durch die geplante erneute Erweiterung der Verkaufsflächen keine städtebaulich oder raumordnerisch relevanten negativen Auswirkungen, insbesondere auch hinsichtlich der zentralen Versorgungsbereiche, zu erwarten sind. Untersucht wurde dabei eine Verkaufsflächenerweiterung um bis zu 950m².

Auf Grundlage dieser Analyse kann aus planungsrechtlicher Sicht einer weiteren Überschreitung der maximal zulässigen Verkaufsflächen, wie beantragt, zugestimmt werden. Städtebaulich ist die Abweichung vertretbar und auch unter Beachtung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Ergänzend wurde in der Bauausschusssitzung darauf hingewiesen, dass durch die geplante Erweiterung keine weitere Versiegelung von Flächen stattfindet, da die zu bebauenden Flächen bereits jetzt als KFZ-Stellplätzen versiegelt sind. Eine Veränderung der Grundflächenzahl (GRZ) ist damit nicht gegeben.

Bauordnungsrechtlich ist zudem festzustellen, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Sonderbau handelt und somit im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen ist. Hierbei sind insbesondere noch die Nachweise über die Standsicherheit und des Brandschutzes zur Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung stimmte der Bauausschuss dem Bauvorhaben zu.

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