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logo landkreis Wunsiedel15.1.2021 – Der Landkreis Wunsiedel hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Montag (18.01.) in Kraft tritt und die bisherigen Regelungen zum Besuchsverbot in den Heimen verlängert, verändert und ergänzt. Neu sind auch Regelungen für die Mitarbeiter der Ambulanten Pflegedienste, die künftig einer Test- und FFP2-Maskenpflicht unterliegen:

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Und hier noch weitere Informationen, die die durch den Freistaat angekündigte Verteilung von FFP-2 Masken an Bedürftige und pflegende Angehörige betreffen:

 

Bedürftige

(als Bedürftige gelten die Empfänger von Grundsicherungsleistungen: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Jobcenter, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt): Landkreisbürger*innen, die diese Leistungen erhalten, bekommen in den kommenden Tagen drei Masken per Post. Zudem erhalten die Tafeln im Landkreis noch ein Kontingent an Masken, die dort verteilt werden können.

 

Pflegende Angehörige

Rund 5400 Masken, die der Landkreis durch den Freistaat zugeteilt bekommen wird, werden an die Gemeinden verteilt und können dort abgeholt werden. Anspruch hat nur die jeweilige Hauptpflegeperson, die als Nachweis das entsprechende Schreiben der Pflegekasse vorlegen muss.

 

Wichtig: noch ist kein Termin bekannt, wann die Masken eintreffen und wann eine Verteilung genau beginnen kann. Hier wird noch um etwas Geduld gebeten. Das Landratsamt wird hierzu noch einmal gesondert informieren.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel