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7.4.2020 – Wegen der Ausgangsbeschränkungen müssen viele Geschäfte in Bayern geschlossen bleiben. Zwischenzeitlich gibt es zu diesen Beschränkungen während der Corona-Krise Konkretisierungen, welche Geschäfte trotz der Allgemeinverfügungen weiterhin geöffnet sein dürfen.

So müssen zwar große Gartencenter/Gartenmärkte geschlossen bleiben, für kleine mittelständische Gärtnereien ist aber sowohl der Produktionsbetrieb weiterhin möglich als auch der gewerbliche Verkauf an Händler sowie der Verkauf von Obst, Gemüse, Salat-, Gurken oder Tomatensetzlingen etc. Hierfür muss dann vom sonstigen Sortiment, wie z. B. Non-Food-Artikel, Blumen; Büsche und sonstiger Gartenbedarf, ein klar abgegrenzter Bereich vorhanden sein.

Allerdings dürfen Gärtnereien, bei denen auf mehr als 50 Prozent der Verkaufsfläche Lebensmittel angeboten werden, die komplette Verkaufsfläche öffnen und auch das restliche Sortiment, wie beispielsweise Zierpflanzen usw., mitverkaufen.

Die Hygiene-Schutzvorgaben bzgl. Mindestabstand etc. sind hierbei natürlich einzuhalten.

Gärtnereien dürfen außerdem Lieferdienste für alle ihre Produkte anbieten. Auch auf Wochen- und Bauernmärkten können Gärtnereien Obst, Gemüse und Setzlinge verkaufen. Wenn auf dem gesamten Wochenmarkt der Verkauf von Lebensmitteln überwiegt, sind auch Gärtnerstände, an den Zierpflanzen verkauft werden, erlaubt.

Diese Nachricht dürfte viele Hobbygärtner freuen, die sich so in Zeiten des Kontaktverbotes mit Gartenarbeit im eigenen Garten sinnvoll die Zeit vertreiben können.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

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