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rathausschild20.3.2019 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Heinrich-von-Kleist-Weg 9 auf dem Büroweg genehmigt.

 

+++ Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes +++

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, im Anwesen Eichenweg 17 die Nutzung eines Verkaufsraums mit Büro zu einer Ferienwohnung zu ändern. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum +++

Planungsrechtlich zulässig bewertet und folglich eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt wird beim Vorhaben, auf dem Anwesen Wartbergweg 26 einen Doppelgarage mit Geräteraum zu errichten.

Der Bebauungsplan setzt hier für das Baugrundstück eine Fläche zur Errichtung von Stellplätzen und Garagen mit einer Tiefe von ca. 6 Metern im Vorgartenbereich fest. Die beantragte Doppelgarage mit Abstellraum hat jedoch eine Länge von 8,95 m und würde so die festgesetzte Fläche um ca. 3 Meter überschreiten. Der Nachbar hat an der Grenze bereits eine ca. 9 Meter lange Doppelgarage errichtet, die ebenfalls die überbaubare Grundstücksfläche um diese drei Meter überschreitet. Eine entsprechende Befreiung wurde hierzu erteilt. Aus städtebaulicher Sicht ist es wünschenswert, wenn an die bereits bestehende Garage angebaut wird.

Weiterhin setzt der Bebauungsplan einen Stauraum vor Garagen von mindestens fünf Metern fest. Aufgrund der Lage des Grundstücks an einem Wendehammer und dem damit verbundenen ungünstigen Zuschnitt, ist die Einhaltung des Stauraums nur für die westliche Garage möglich. An der östlichen Seite werden nur ca. drei Meter erreicht, was jedoch noch der Mindestanforderung der Garagenstellplatzverordnung entspricht. Auch hier ist aus städtebaulicher Sicht eine Abweichung vertretbar.

 

+++ Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte „Hacienda" +++

Zu einer Produktionsstätte mit Onlinehandel für Tierzubehör, sowie Pferdehaltung durch die Errichtung einer Pferdekoppel und Weidezelten im Gelände und Einbau einer Betriebswohnung in der Christoph-Krautheim-Straße 30a möchte die Antragstellerin die Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Hacienda“ ändern.

Diesem Vorhaben wurde durch den Bauausschuss einschließlich der Pferdehaltung im Hinblick auf die Wohnbebauung im Westen und Süden vorbehaltlich der Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde und der Fachkundigen Stelle in der Wasserwirtschaft sowie unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt.

Da die Antragstellerin bereits im Vorfeld ein Pferd auf dem genannten Grundstück gehalten hat, so wurde ihr hierfür ein Bußgeld auferlegt.

Auf die Frage von Roland Graf (SPD), warum man vor einiger Zeit eine ähnliche Nutzungsänderung abgelehnt habe, so erinnerte Bauamtsleiter Helmut Resch, dass anders als zum vorherigen im aktuellen Fall die Wohnnutzung untergeordnet sei. Eine hauptsächliche Wohnnutzung sei hier im Gewerbegebiet nicht gestattet.

 

+++ Neubau einer Produktionshalle mit Büro- und Verwaltungstrakt +++

Die Firma BKW Kunststoff GmbH plant auf dem Grundstück Ascher Straße 24 den Neubau einer Produktionshalle mit einem 3-geschossigen Büro- und Verwaltungstrakt. Der Neubau schließt sich westlich an das Bestandsgebäude an.

Befreiungen nach BauGB hinsichtlich der Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe (der Produktionshalle um einen Meter und der Errichtung von Stellplätzen auf der festgesetzten privaten Grünfläche werden gewährt.

Dem Bauvorhaben wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++

Gebaut werden darf in der Ringstraße in Selb-Plößberg ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage mit Flachdach. Entgegen der im Bebauungsplan festgesetzten Dachform „Sattel- oder Pultdach“ soll das Bauvorhaben mit einem 25° geneigten Walmdach ausgeführt werden. Aus städtebaulicher Sicht kann hier eine entsprechende Abweichung befürwortet werden.          Für die beantragten Fertiggaragen mit Flachdach ist ebenfalls eine Abweichung notwendig, da der Bebauungsplan nur Sattel- und Pultdächer zulässt. Weiterhin soll die nördliche Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Alle Abweichungen sind städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.

 

+++ Generalsanierung des Technikerbaus +++

Der Landkreis Wunsiedel plant die Generalsanierung des Technikerbaus des Staatlichen beruflichen Schulzentrums für Produktdesign und Prüftechnik Selb. Hauptsächlich werden folgende Arbeiten / Maßnahmen ausgeführt: Außenwanddämmung gemäß Wärmeschutzberechnung, Erneuerung Fußbodenaufbau, Erneuerung Dachstuhl inclusive Verstärkung der statischen Konstruktion, Dämmung des Daches gemäß Wärmeschutzberechnung, Erneuerung der Heizungsanlage, neue Grundrissaufteilung der verschiedenen Fach- und Nebenräume brandschutztechnische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes

Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben Einverständnis. Dem Bauvorhaben wurde vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung zugestimmt.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++

Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung kann eine Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Häusellohweg Fl. Nr. 905/4 in Aussicht gestellt werden.

Im Bebauungsplan ist die Festsetzung I + U, d.h. ein erdgeschossiges Vollgeschoss und ein als Vollgeschoss anzurechnendes Untergeschoss getroffen. Gleichzeitig ist das vorgesehene Baufeld als Fläche für Aufschüttungen mit einer mittleren Aufschüttung von 1,50 m Höhe vorgesehen. Die geplante Aufschüttung hält diese Vorgabe ein. Durch die gegebene topografische Lage ergeben sich zwei volle Geschosse, was der Festsetzung II entspricht. Das geplante Gebäude liegt 0,83 m unter der Oberfläche der Erschließungsstraße. Die Forderung nach einer weiteren Absenkung des unteren Geschosses wäre jedoch auf Grund der vorhandenen Geländesituation unverhältnismäßig, zumal die Firsthöhe des Gebäudes die bereits in unmittelbarer Umgebung vorhandenen Firsthöhen nicht überschreitet. Gleichzeitig ist eine Abwasserentsorgung des unteren Geschosses ohne Hebeanlage dadurch noch möglich. Hinsichtlich der Festsetzung I + U kann eine Befreiung erteilt werden.

 

+++ Anfragen +++

Erwin Benker (CSU/FWS) sei darauf hingewiesen worden, dass im Bereich einer Physiopraxis in der Friedrich-Ebert-Straße oft zu wenig Parkplätze vorhanden seien. Ihm wurde Überprüfung zugesichert