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rathausschild12.7.2018 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgenden Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: der Neubau einer Schüttgutboxenüberdachung auf Fl.-Nr. 1844/2 Gemarkung Selb und Fl.-Nr. 424 Gemarkung Erkersreuth, der Neubau eines 3fach-Carports auf Fl.-Nr. 55 Gemarkung Selb-Plößberg, die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Anwesen Hammergut 35 in Unterweißenbach sowie die Errichtung eines Schwimmbeckengebäudes auf dem Anwesen Christoph-Krautheim-Straße 120.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage +++

Dem geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Flachdach in der Röntgenstraße 10 wurde unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Das geplante Bauvorhaben liegt teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Die im Baulinienplan von 1957 festgesetzten Baugrenzen bezogen sich auf die früheren Geschosswohnungsbauten und sind zwischenzeitlich überholt. Von diesen ursprünglich festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen kann aus städtebaulicher Sicht abgewichen werden.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport +++

Dem Vorhaben, ein Einfamilienwohnhaus mit einem Carport in der Carl-Netzsch-Straße 9b zu errichten, wurde ebenso unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Notwendige Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung des Hauptgebäudes (45° statt 27°-38°) und der Dachform des Carports (Pultdach statt Satteldach) werden gewährt.

 

+++ Errichtung einer großflächigen Plakatwerbetafel auf dem Grundstück Vorwerkstr. 24 +++

Der Bauausschuss hat die Errichtung einer großflächigen Plakatwerbetafel auf dem Grundstück Vorwerkstr. 24 wegen planungsrechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt.

Auf dem Grundstück Vorwerkstr. 24 wurden bereits in den Jahren 2001 und 2008 zwei ähnliche Vorhaben wegen planungsrechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt. Die jetzige Antragstellerin plante die Errichtung einer großflächigen-Plakatwerbetafel mit den Maßen 3,70m mal 2,70m, die 1,40m über dem Gelände angebracht ist. Die Gesamthöhe beträgt somit ca. 4,00m. Die Werbefläche war für wechselnden Plakatanschlag mit verschiedenen Produkt- und Firmenwerbungen vorgesehen. Die hier geplante Werbeanlage mit Fremdwerbung stellt bauplanerisch eine eigenständige Hauptnutzung dar. Nachdem das Vorhaben nicht dem Baugrundstück oder dem Baugebiet dient, handelt es sich um eine selbstständige gewerbliche Nutzung. Diese sind im „Allgemeinen Wohngebiet“ jedoch nicht allgemein zulässig. Eine Ausnahme oder Befreiung wird nicht gewährt.

 

+++ Nutzungsänderung von Vereinsräumen zur Shisha-Bar im Schmiedbergl 2 +++

Der Antragsteller möchte die derzeit vom Selber Kampfsportverein „Undisputed Fight Club e.V.“ genutzten Räume im Erdgeschoss des Gebäudes Schmiedbergl 2 zu einer Shisha-Bar umnutzen. Als Öffnungszeiten sind geplant Montag bis Freitag von 16 Uhr bis 0 Uhr und Samstag von 16 Uhr bis 23 Uhr. Es soll keine laute Musik gespielt werden. Er rechnet mit 10 bis 20 Kunden pro Tag. Sitzgelegenheiten sind für über 40 Gäste angedacht.

Aus planungsrechtlicher Sicht entspricht die Shisha-Bar einer Schankgaststätte. Die eventuell speziellen gewerbe- und gaststättenrechtlichen Vorgaben sind separat und unabhängig von der baurechtlichen Beurteilung von den zuständigen Behörden (z. B. Ordnungsamt, Gesundheits- und Lebensmittelämter) zu prüfen. Das Vorhaben fügt sich bezüglich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Somit ist die Nutzungsänderung zu einer Shisha-Bar als planungsrechtlich zulässig zu werten.

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Sonderbau, weil mehr als 40 Gastplätze geplant sind. Daher sind erhöhte Anforderungen an Brandschutz und sonstige sicherheitsrelevante Aspekte zu stellen. Eine detaillierte Prüfung kann aber erst anhand konkreter Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren erfolgen.

Für die geplante Shisha-Bar wird gemäß Beschluss durch den Bauausschuss unter der Bedingung einer positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt.

 

+++ Nutzungsänderung eines Kellerraumes zur gewerblichen Backstube +++

Die Antragstellerin will den bisherigen Kellerraum ihres Wohnhauses in der Gaußstraße 5 als gewerbliche Backstube nutzen. Sie möchte dort wöchentlich ca. 5 Torten oder Kuchen für Privatkunden backen, die dann tagsüber von den Kunden abgeholt oder durch die Antragstellerin ausgeliefert werden würden. Das Landratsamt Wunsiedel und die Nachbarn seien bereits informiert und hätten keine Einwände.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Nach BauNVO können hier sonstige, das Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden. Die geplante gewerbliche Nutzung bewegt sich in einem Umfang, der durchaus auch im Rahmen des Wohnens üblich ist. Eine Abgrenzung zur Wohnnutzung ist nach außen hin kaum möglich, denn die Backtätigkeiten und der damit verbundene Kunden- oder Lieferverkehr könnten ebenso für rein private Zwecke erfolgen. Das Vorhaben wird deshalb als nicht störender Gewerbebetrieb eingestuft. Eine ausnahmsweise Zulassung der Nutzungsänderung kann daher befürwortet.

 

+++ Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage im Gemeindegebiet +++

Die Antragstellerin projektiert laut eigener Aussage Anlagen in den Bereichen der erneuerbaren Energien. Sie habe seit 2005 rund 323 Bürger-Energieprojekte erfolgreich umgesetzt. Im Stadtgebiet Selb seien nun zehn potentielle Flächen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ermittelt worden. Um eine sogenannte Bagatellanlage mit einer Leistung von 750 kWp und einem Flächenverbrauch von ca. 1,3 bis 1,5 ha zu errichten, wird daher gebeten, „die Machbarkeit von einer oder zwei dieser Flächen zu prüfen“. Für sieben der zehn Flächen wäre aus städtebaulicher Sicht eine PV-Anlage vorstellbar. Die tatsächliche Eignung müsste jedoch im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens für die jeweiligen Gebiete geprüft werden.

Oberbürgermeister Uli Pötzsch meinte, dass man in den vergangenen Jahren bereits viel in Sachen „Grüner Strom“ getan habe. Mit PV-Anlagen, Windkraft und Biogas-Anlagen können so alle Haushalte und etwa ein Drittel der Industrie versorgt werden. Im Landkreis habe man eine Vorreiterrolle. Nun müsse man aber aufpassen und mit Maß und Ziel weitermachen. Klaus Cullmann (Aktive Bürger Selb) ergänzte, dass die Netze nicht weiter überbelastet werden sollten. Roland Graf (SPD) und Willy Neupert (CSU/FWS) meinten, dass nicht noch weitere landwirtschaftliche Flächen und Gewerbeflächen für PV-Anlagen verwendet werden sollten. Somit sprach sich der Ausschuss gegen die Aufstellung eines entsprechend notwendigen Bebauungsplans aus.

 

+++ Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 203 Teil 1 für das Gebiet zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch-Straße (ehemalige Müllerfabrik) +++

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 vom Entwurf für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 203 Teil 1 „ehem. Müllerfabrik“ für das Gebiet zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch-Straße sowie vom Entwurf für die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1, jeweils in der Fassung vom 26.03.2018 Kenntnis genommen, diese gebilligt und deren Offenlegung BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden auf Grundlage der Entwürfe beschlossen. Der Bauausschuss nahm vom Ergebnis der Beteiligung Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den Behandlungsempfehlungen zuzustimmen und entsprechende Beschlussempfehlungen jeweils zum Einzelbeschluss des Stadtrats zu erheben.

So ist für das Baugebiet eine Nahwärmeversorgung vorgesehen. Eine Erschließung des Gebiets mit Erdgas sei nicht geplant. Im Zuge der Versorgung der künftigen, innerhalb der Erschließungsspange liegenden Bebauung an der Hartmannstraße, ist im Bereich der geplanten Erschließungsspange in Abstimmung mit der Feuerwehr ein Hydrant zu realisieren. Im vorliegenden Entwurf ist ein Mindestpflanzgebot (je 200 m² Grundstücksfläche ist mindestens ein autochthoner Laubbaum/Strauch zu pflanzen, zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen) aufzunehmen und die Begründung dahingehend zu ergänzen.

Der geplante nordwestliche Baukörper beeinträchtige die Ostseite des Hauses eines direkten Anwohners, von wo aus sein Büro ausschließlich belichtet werde, erheblich. Er bitte ihn mehr nach Nordwest zu verschieben. Die überbaubaren Grundstücksflächen im Norden des Plangebiets werden entsprechend der Anregung verschoben. Die Erschließungsspange ist um etwa 5 Meter Richtung Hartmannstraße zu verschieben und die überbaubare Grundstücksfläche im Osten des Plangebiets anzupassen.

Beschließt der Stadtrat in seiner nächsten Satzung den Bebauungsplan, so können Bauanträge gestellt werden. Zwei Interessenten planen auf diesem Areal bereits insgesamt drei Mehrfamilienhäuser. Baudirektor Helmut Resch konnte dazu berichten, dass weitere Bauträger ihr Interesse zum Wohnungsbau in diesem Gebiet bekundet hätten.

 

+++ Anfragen +++

Erwin Benker (CSU/FWS) sprach den Zustand entlang der Eger im Bereich Blumenthal bis zum Kraftwerk Hirschsprung an. Schotter, der Fahrradfahren erschweren würde, umherliegende Holzreste und zugewachsene Stellen beeinflussen das Naherholungsgebiet negativ. Oberbürgermeister Pötzsch sicherte eine Überprüfung zu.

Roland Graf (SPD) bittet um Überprüfung, ob eine Straßenbeleuchtung im Bereich vom Sportstudio Bauer zur Vielitzer Straße installiert werden könnte.