ROC Banner Neu xmas2023

Anzeige

whatsapp selblive2

rathausschild11.10.2017 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung:

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung einer Überdachung von bestehenden Schüttgutboxen im Anwesen Geheimrat-Rosenthal-Straße 110 genehmigt. Außerdem wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren die Aufstockung und der Umbau einer Wohnung zu Büroräumen behandelt.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage +++

Auf einer Teilfläche im nördlichen Bereich des Grundstückes der Fl. Nr. 946 an der Carl-Netzsch-Straße ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage oder Carport geplant. Das Gebäude soll eine Grundfläche von ca. 9 m mal 11 m und maximal zwei Geschosse erhalten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 128 a und entspricht – soweit es anhand des vorgelegten Planes prüfbar ist – dessen Festsetzungen. Nach der eingereichten Planung muss jedoch die gesicherte Erschließung angezweifelt werden. Die vorgesehene Bauparzelle liegt am Ende des ausgebauten Abschnitts der Carl-Netzsch-Straße. Die asphaltierte Straßenfläche würde diese eigentlich sogar überlagern, wird aber von einer kleinflächigen Spitze des Nachbargrundstücks Fl. Nr. 945 vom Baugrundstück getrennt. Wäre dies nicht der Fall, könnte von einer ausreichenden Erschließung des Grundstücks ausgegangen werden, sodass das Vorhaben als zulässig zu beurteilen wäre. Nach der jetzigen Planung liegt die Zufahrt aber nicht an der öffentlichen Verkehrsfläche an, so dass keine ausreichende öffentliche Erschließung existiert. Die Bauwerber sind bereits über die Situation informiert und wollen Verhandlungen mit den Nachbarn zum Erwerb o. g. „Spitze“ aus Fl. Nr. 945 aufnehmen. Bei einer entsprechenden Lösung wäre die Erschließung ausreichend. Dann könnte das gesamte Bauvorhaben in nördliche Richtung verschoben und die Zufahrt entlang der Grundstücksgrenze verlegt werden. Kann die beschriebene Spitze des Nachbargrundstückes dem Baugrundstück nicht zugeschlagen werden, würde keine ausreichende öffentliche Erschließung bestehen, so dass das Vorhaben aus diesem Grund abzulehnen wäre.

 

+++ Neubau eines Gewächshauses und Aufstellung von drei Fahnenmasten in der Hohenberger Straße 48 +++

Der Antragsteller plant auf dem oben genannten Grundstück den Neubau eines Gewächshauses und die Aufstellung von drei Fahnenmasten. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich lediglich um den Bau eines Gewächshauses auf dem Gelände einer bestehenden Gärtnerei. Zusätzliche nachteilige Auswirkungen auf das allgemeine Wohngebiet infolge des Bauvorhabens werden nicht gesehen. Durch das Vorhaben wird die vordere Baugrenze um etwa 2,50 m überschritten. Zudem wird die minimale Dachneigung um etwa 5°unterschritten. Aus planungsrechtlicher Sicht wird für die Abweichungen jeweils eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB empfohlen. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Bellangen vereinbar. Entsprechend kann der Erlaubnisbescheid in Aussicht gestellt werden.

Oberbürgermeister Uli Pötzsch sprach bei dieser Genehmigung von einer „klassischen Wirtschaftsförderung“ und weiß, dass sich die Gärtnerei neu ausrichten werde. Erwin Benker (CSU/FWS) gab als Hinweis, dass durch lauteres Flattern der Fahnen sich ggf. Nachbarn belästigt fühlen könnten. Über diese Anregung werde man dem Antragsteller informieren.

 

+++ Neubau eines Dienstgebäudes für die Polizeiinspektion Fahndung +++

Nach dem Rückbau des ehemaligen Wachgebäudes der Polizei in der Försterstraße ist an gleicher Stelle nun ein eingeschossiger Neubau für Verwaltungszwecke der PIF Selb mit Büroräumen und Sanitäranlagen geplant. Die Fertigstellung ist für Dezember 2018 vorgesehen. Das neue Baufeld ist fast identisch mit dem des ehemaligen Gebäudes, jedoch orientiert sich die Ausrichtung des Neubaus nun an der vorhandenen Straßenführung. Die Grundfläche des neuen Gebäudes als ungleichwinkliges Viereck beruht zum einen auf den Flächenvorgaben der Polizei, zum anderen aus dem Wunsch, die bestehende Zufahrt und den Polizeihof in Größe und Funktion möglichst zu erhalten. Die Planung obliegt dem Staatlichen Bauamt Bayreuth, womit die Stadt Selb in diesem Fall nicht Baugenehmigungsbehörde ist, sondern wird lediglich zum Bauplanungsrecht angehört. Entsprechend nahm der Bauausschuss die Planung zur Kenntnis und widerspricht dem Vorhaben nicht.

 

+++ Errichtung eines Carports in der Hermann-Löns-Straße +++

Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1713/5 in der Hermann-Löns-Straße, ein verfahrensfreies Carport zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 186 der Stadt Selb. Laut Bebauungsplan soll die Dachform der Garage des Hauptgebäudes entsprechen. Im Widerspruch hierzu, das Hauptgebäude weist ein Satteldach auf, soll der Carport mit einem Pultdach ausgeführt werden. Zudem wird die vordere Baugrenze um bis zu etwa 1,5 m überschritten. In der Umgebung zum Vorhaben sind vergleichbare Abweichungen bereits zu finden. Diese sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Folglich kann auch hier der Erlaubnisbescheid in Aussicht gestellt werden.

 

+++ Fortführung der Straßenbestandsverzeichnisse der Stadt Selb +++

Zur Realisierung des Bauvorhabens Factory In Qutlet durch die M. Objekt Selb GmbH & Co KG wird es erforderlich, die Roglerstraße von der Einmündung Brunnenstraße bis zur Einmündung Vielitzer Straße einzuziehen. Das Stadtbauamt teilt hierzu folgendes mit: Nach der Eintragungsverfügung im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Selb ist die Roglerstraße, Fl.-Nr. 1433/2 Gem. Selb, von der Brunnenstraße bis zur Vielitzer Straße als Ortsstraße gewidmet. Die hier anliegenden Grundstücke werden komplett in die beabsichtigte Baumaßnahme einbezogen, so dass die Roglerstraße mit Bauherstellung ihre Verkehrsbedeutung verliert. Nachdem somit die Einziehungsvoraussetzungen gegeben sind, kann das Einziehungsverfahren eingeleitet werden. Das Einziehungsverfahren unterliegt einem Formerfordernis nach Art. 8 Abs. 1 bis 3 BayStrWG. Die Absicht der Einziehung muss drei Monate vorher bekanntgemacht werden. Die Einziehung darf erst nach Ablauf dieser Frist verfügt werden. Mit Beschluss des Bauausschusses wird die Verwaltung nun beauftragt, das entsprechende Einziehungsverfahren einzuleiten. Sollte das Bauvorhaben doch nicht umgesetzt werden, so könne man bei Bedarf die Straße wieder neu als Ortsstraße widmen, was Roland Schneider (CSU/FWS) wissen wollte.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Erwin Benker (CSU/FWS) wurde von einem Bürger angesprochen, dass in der Peuntstraße in Plößberg große Schlaglöcher sin. Dem Bauhof sind diese bekannt und werden bei nächster Gelegenheit vom Sachgebiet beseitigt.

Roland Graf (SPD) wurde drauf angesprochen, dass sich auf dem Fußweg der öffentlichen Herrentoilette am Grafenmühlweiher eine große Senke befindet, die sich bei Regen mit Wasser füllt und deswegen schwer zu umgehen ist. Der Bauhof weiß Bescheid und wird sich um das angesprochene Problem kümmern.

 

+++ Anfragen +++

Roland Schneider (CSU/FWS) regte in einer vergangenen Sitzung an, den Bereich des Wohngebiets um die Ernst-Reuther-Straße / Paul-Gerhardt-Straße / Anton-Bruckner-Weg etc. als „30er Zone“ auszuweisen. Dies mit dem Hintergrund, wohnen hier doch zahlreiche junge Familien mit Kindern. Der Vorschlag wurde durch die Polizei als Fachbehörde geprüft. Eine dringende Notwendigkeit wird allerdings von dieser Seite aus nicht gesehen, handelt es sich hier schließlich um in der Regel um Anliegerverkehr. Dem widersprach Schneider und sieht diese Aussage als lapidar an. Durchaus werde seiner Ansicht nach insbesondere die Ernst-Reuther-Straße trotz „Rechts-vor-Links“-Regelung als „Rennstrecke“ genutzt. Auch verwies er darauf, dass auch in anderen Wohngebieten Tempo 30 gilt. Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) ging hier konform, wäre es folglich konsequent, in allen Wohngebieten diese Geschwindigkeitsregelung zu haben. Allerdings meinte die Stadträtin, dass meist dennoch zu schnell gefahren werde, was an fehlenden Kontrollen liegen wurde. Rudolf Kirschneck (SPD) ergänzte, dass eine zusätzliche installierte Geschwindigkeitsanzeige mehr Bewusstsein für die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit schaffen könnte. Oberbürgermeister Pötzsch schlug als einen ersten Schritt einen Kompromiss vor. So könnte man zunächst nur die Ernst-Reuther-Straße mit wenigen notwendigen Schildern auf 30km/h Höchstgeschwindigkeit beschränken, was über das Ordnungsamt der Stadt Selb zu klären wäre. Für Roland Schneider ein guter Ansatz: „Das ist ein Wort“, macht er sich für die dortigen Anwohner stark.

selb-live.de – Michael Sporer

FacebookXingTwitterLinkedIn