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rathausschild20.9.2017 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Bauausschusssitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: die Nutzungsänderung eines Ladens zu einer Wohnung mit Balkonausbau und Fassadenänderung im Anwesen Hauptstraße 46 in Erkersreuth, der Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 10427 der Gemarkung Silberbach, die Nutzungsänderung zu einem Döner-imbiss im Anwesen Längenauer Straße 59 sowie der Neubau von Freianlagen (Photovoltaik-Anlage) auf dem ehemaligen Sportplatz in der Hanns-Braun-Straße 25. Weiter wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Neubau einer Containeranlage als Aufenthalts- und Sanitärbereich im Anwesen Ascher Straße 24 sowie der Neubau eines Einfamilienhauses im Anton-Bruckner-Weg auf dem Grundstück Fl.-Nr. 365/27 behandelt.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhaus +++

Als planungsrechtlich zulässig gesehen und damit zugestimmt wurde dem Vorhaben, auf dem Anwesen Tilsiter Straße 5 ein Einfamilienhaus mit einer Doppel-Fertiggarage und einem Geräteraum zu errichten. Als städtebaulich vertretbar wird dabei die vom Bebauungsplan abweichende Dachform bei der Garage und dem Geräteraum (jeweils Flachdach statt Satteldach mit mindestens 25° Dachneigung) bewertet.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses +++

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben, auf dem Anwesen Am Vielitzberg 22 in Unterweißenbach ein zweigeschossiges Einfamilienhaus zu errichten, keine Einwände. Dies wenngleich die vorgelegte Planung dem Bebauungsplan in folgenden Punkten widerspricht:

Sowohl das Wohnhaus als auch die Garagen überschreiten die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen,

die vom Bauherrn geplante Bauweise, zwei Vollgeschosse (EG+1.OG) und ein zusätzliches Zeltdach, entspricht nicht der Festsetzung „ein jeweils als Vollgeschoss anrechenbares Untergeschoss und Erdgeschoss (UG + EG)“,

das Hauptgebäude und die Garagen sollen entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan jeweils mit einem Walmdach und abweichenden Dachneigungen (lt. Bebauungsplan sind für Garagen nur flachgeneigte Dächer zulässig) ausgeführt werden.

Aufgrund der vorhandenen leichten Hanglage sieht der Bebauungsplan ein talseits sichtbares Untergeschoss und ein Erdgeschoss vor, was zwei Vollgeschossen entspricht. Die Antragstellerin will jedoch ohne Kellergeschoss zwei Vollgeschosse errichten. Da die maximal zulässige Anzahl von zwei Vollgeschossen hierdurch nicht überschritten wird, kann aus städtebaulicher Sicht eine Abweichung befürwortet werden. Das Baugrundstück lässt eine entsprechende Bebauung zu. Bezüglich der Baugrenzenüberschreitung und der geplanten Abweichung von Dachform und Neigung wurde weiter angemerkt, dass in der näheren Umgebung bereits mehrfach entsprechende Abweichungen zugelassen wurden. Somit kann auch hier eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen in Aussicht gestellt werden.

 

+++ Errichtung eines Flachstabmattenzauns +++

Dem Vorhaben, um die Grundstücke Naturfreundestraße 9, Carl-Netzsch-Straße 7 und die Fl.-Nr. 866/15 in Selb einen Flachstabmattenzaun zu errichten, wurde zugestimmt. Laut Bebauungsplan sind in diesem Bereich zur Einfriedung des Vorgartens zwar nur Holzlattenzäune oder Naturhecken, an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen auch kunststoffummantelte Maschendrahtzäune zulässig. Städtebaulich sind die Abweichungen jedoch vertretbar und auch unter Beachtung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung vor. Der Stauraum vor den Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 866/15 darf zur Straße hin allerdings nicht eingezäunt werden.

Roland Graf (SPD) merkte hierzu an, dass der besagte Zaun bereits installiert wurde. Auch die Höhe von 1,20m, wie sie Anwohner als Auflage hätten, sei überschritten. Bauamtsleiter Helmut Resch bestätigte, dass es nicht in Ordnung sei, bereits im Vorfeld einer Genehmigung zu handeln. In Sachen Höhe und etwaigen weiteren Auflagen in Bebauungsplänen ergänzte er, dass zu früheren Zeiten Festsetzungen sehr streng gehandhabt worden seien, nun sei man hier generell liberaler was beispielsweise Zaunhöhen und Materialien betrifft.

 

+++ Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 „FOC“ +++

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr.205 „FOC“ für den Bereich zwischen Vielitzer Straße, Albert-Pausch-Ring, geplanter Wiesenstraße, Heinestraße und dem Bereich zwischen Roglerstraße, Vielitzer Straße und Brunnenstraße ist seit 08.10.2012 rechtskräftig. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, der im Wesentlichen das Areal der ehemaligen Porzellanfabrik Heinrich erfasst, ging man seinerzeit davon aus, dass die Werksgebäude insgesamt erhalten bleiben und für die Nutzung als Factory-Outlet-Center (FOC) ertüchtigt werden.

Zwischenzeitlich hat es sich aber gezeigt, dass dies nicht bei allen Gebäuden wirtschaftlich vertretbar möglich ist. Daher wurde angeregt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass auch ein Ersatz der alten Gebäude durch eine zeitgemäße Neubebauung möglich wird. Zudem wurde eine Ausdehnung der Parkplatzflächen auf das Areal zwischen Roglerstraße und Ringstraße sowie auf das Areal im Anschluss an die Rotkreuzstraße angeregt.

Dem Stadtrat wird hierzu in seiner Sitzung am 27.09.2017 ein ausführlicher Entwurf vom Investor vorgestellt. Besonders wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die im rechtskräftigen Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen bezüglich der im Sondergebiet zulässigen Nutzungen und Verkaufsflächen bei der anstehenden Änderung des Bebauungsplanes unangetastet bleiben. Ebenso bleiben die Sortimentsbeschränkungen unverändert erhalten. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für die Erweiterungsflächen im Wesentlichen gewerbliche Baufläche dar. Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne jedoch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher soll der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (Parallelverfahren) geändert werden.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat unter der Voraussetzung, dass der Entwurf des Investors für das o.g. Gebiet die Zustimmung des Stadtrats findet, den Beschluss zur Einleitung der Bauleitplanverfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 bzw. für die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3 gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Abgestimmt wird schließlich in der kommenden Stadtratssitzung. Dies im Nachgang der Erörterung des Investors (Fa. Munitor), der in der Sitzung (Mittwoch, 27. September ab 18 Uhr) näher auf seine Planungen eingehen möchte.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Willi Neupert (CSU/FWS) bemängelte die Müllablagerungen auf dem Parkplatz an der Autobahnausfahrt West und fragt nach, ob angedacht sei, dort einen eventuell beleuchteten Parkplatz zu bauen. Das zuständige Sachgebiet informiert, dass nur die Zufahrt der Stadt Selb gehöre und daher kein Parkplatz angedacht sei, zumal an der Ausfahrt Selb-Nord bereits ein Pendlerparkplatz ausgebaut wurde. Die Müllablagerungen wurden von der Firma BHS Tabletop beseitigt.

Rudolf Kirschneck (SPD) erkundigte sich, welche Maßnahmen in der Jean-Paul-Straße geplant seien, nachdem dort eine Straßensperre erfolgt ist. Das Ordnungsamt informiert, dass eine Vollsperrung wegen einer Kranaufstellung für die Montage eines Treppenturmes am Jugendwohnheim Selb erfolgte.

 

+++ Anfragen +++

Erwin Benker (CSU/FWS) sprach Schlaglöcher in der Peuntstraße in Plößberg an. Ihm wurde Überprüfung zugesagt. Weiter fragte der Stadtrat an, weshalb in die Zufahrt zum Parkplatz an der ehemaligen Schule in Selb-Plößberg geteert wurde. Oberbürgermeister Uli Pötzsch erklärte, dass man dies im Zuge der dortigen Straßenerneuerung mit durchgeführt habe. Dies mit dem Hintergrund, um die Zufahrt des oft genutzten Parkplatzes (z.B. bei Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus) zu verbessern. Dies sei jedoch nur eine Interimslösung, bis es ggf. zu einer neuen Nutzung des Geländes bzw. des Schulhauses kommen sollte.

Roland Graf (SPD) merkte eine Senke im Fußweg nahe der Herren-Toilette am Grafenmühlweiher an. Bei Regen würde sich hier eine größere Wasserpfütze bilden. Er bittet um Beseitigung.

selb-live.de – Michael Sporer

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