Anzeige

whatsapp selblive2

rathaus selb15.4.2021 – Die Errichtung von Pferdeboxen und dazugehörigem Heulager in Lauterbach, die beabsichtigte Errichtung eines Freiflächen Solarparks, geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Ernst-Reuther-Straße, die Nutzungsänderung der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss zu einer Wohnung im Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 24 sowie der Abbruch einer Garage und der Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer Garage mit drei Stellplätzen im Ahornweg 17 in Selb-Plößberg.

 

+++ Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Selb +++

Sowohl der Roßbachweg als auch der Teichweg im Baugebiet „Stopfersfurth“ wurden weitergeführt und endgültig hergestellt. Mit Wirkung zum 01.05.2021 werden diese zur Ortsstraße gewidmet.

 

+++ Errichtung von 8 Pferdeboxen und dazugehörigem Heulager +++

Die Antragstellerin möchte bei den Holzhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 826, Gemarkung Lauterbach, acht Pferdeboxen mit dazugehörigem Heulager errichten. Im Rahmen einer formlosen Anfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

Seitens des Bauamtes wurden dazu das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), die Untere Naturschutzbehörde und die Fachkundige Stelle in der Wasserwirtschaft beteiligt. Aufgrund der fachlichen Stellungnahme des AELF dient das Vorhaben nicht landwirtschaftlichen Zwecken, sondern ist überwiegend als private Pferdehaltung einzustufen. Damit entfällt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das AELF hat jedoch keine Bedenken gegen eine private Nutzung, wenn die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutz-Gesichtspunkten eingehalten werden. Ferner wird eine Beeinträchtigung anderer landwirtschaftlicher Betriebe nicht befürchtet.

Die Pferdehaltung auf dem Grundstück war bereits Gegenstand einer vorherigen Bauvoranfrage. Hierbei wurde eine Genehmigung der Pferdehaltung und eines Unterstandes in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag hierzu wurde seitens der Antragstellerin noch nicht eingereicht.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und das Vorhaben ist nicht privilegiert.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Die Beurteilung des geplanten Pferdestalls richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Danach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das Anwesen liegt nicht im Naturschutzgebiet Fichtelgebirge. Geschützte Biotopflächen sind nicht betroffen. Das von der Voranfrage betroffene Areal ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur noch zum Teil landwirtschaftlich nutzbar. Ein älterer Baum- und Strauchbestand im Norden, angrenzend an das bestehende Anwesen auf Flurnummer 829, verhindern eine intensive landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich. Somit kann die Darstellung des Flächennutzungsplanes dem Vorhaben nicht entscheidend entgegengehalten werden kann. Die Pferdeboxen und der Unterstand für das Heulager sollten soweit als möglich an die bestehende Bebauung auf Flurnummer 829 herangerückt werden. Somit kann dem Belang der Entstehung, Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung entgegengewirkt werden.

Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft wird nicht gesehen. Nach den Stellungnahmen der Fachbehörden werden keine naturschutzrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Belange beeinträchtigt, wenn gewisse Auflagen zur Lagerung und Beseitigung des anfallenden Pferdemistes eingehalten werden. Somit kann das Vorhaben als sonstiges Vorhaben zugelassen und eine spätere Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden.

Die Errichtung der Pferdeboxen und dem dazugehörigem Heulager wird gemäß BauGB als planungsrechtlich zulässig eingestuft. Eine spätere Baugenehmigung hierfür wird unter fachlichen Auflagen zur Mistlagerung und -beseitigung in Aussicht gestellt.

 

+++ Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune +++

Die geplante Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in zwei kleine Apartmentwohnungen im Reuthweg 11 ist planungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB zulässig. Dem Antragsteller kann unter dem Vorbehalt der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung die Genehmigungsfähigkeit bestätigt werden.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses +++

Die Baugenehmigung für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und Carport auf Fl.-Nr. 2842/8 der Gemarkung Selb wird in Aussicht gestellt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 158 „Stopfersfurth-Ost“ und weicht hinsichtlich der Dachform für Garagen und Nebengebäude (Flachdach statt Satteldach) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Auch ist ein Kniestock bis maximal 1,00 m zulässig. Das Wohngebäude soll jedoch mit einem Kniestock von 1,25 m errichtet werden. Die Höheneinstellung des Wohngebäudes wird dazu um ca. 10 cm überschritten. Vorstehende Abweichungen sind im Hinblick auf bereits vorhandene Abweichungen im Baugebiet und insbesondere auf die derzeitige Bebauungsplanänderung städtebaulich vertretbar. Befreiungen nach BauGB werden gewährt.

 

+++ Nutzungsänderung eines Ladens zu einem Büro +++

Der Antragsteller plant im Erdgeschoss des Anwesens Liebensteiner Weg 24 die Nutzungsänderung eines als Einzelhandelsfläche genehmigte Raums in eine Bürofläche. Das Büro dient einem handwerklichen Betrieb, welcher nur von einer Person betrieben wird, als Büro- und Verkaufsraum, der Stein- und Fassadenreinigungen für Privathaushalte durchführt. Laut Beschreibung und Aussagen des Handwerkers sollen am Standort keinerlei Arbeiten durchgeführt werden. Es erfolgen auch keine Materiallieferungen oder Ähnliches. Alle Arbeiten werden direkt beim Kunden ausgeführt. Kundengespräche am Standort sind selten und finden ausschließlich im Inneren des Gebäudes statt. Stellplätze sind auf dem Grundstück ausreichend vorhanden.

Aufgrund der Beschreibung des Vorhabens und der Eigenart des betroffenen Gebietes kann davon ausgegangen werden, dass die beantragte Umnutzung der Räume nicht im Widerspruch zum Allgemeinen Wohngebiet steht. Das Vorhaben wird demnach zugelassen.

 

+++ Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Anbau eines Außenkamines +++

Der Antragsteller beantragt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Anbau eines Außenkamines aus Edelstahl an der östlichen Gebäudeecke der Franz-Heinrich-Straße 25.

Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler eingetragen. Gemäß des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist für Veränderungen an Baudenkmälern bei der Unteren

Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, eine Erlaubnis einzuholen. Im Verfahren wird das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, dessen positive fachliche Stellungnahme wiederum für die Förderfähigkeit relevant ist.

Grundsätzlich bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände. Es sind jedoch vor Ausführung der Arbeiten insbesondere die verwendeten Materialien und Farben im weiteren Verfahren mit den Denkmalbehörden abzustimmen.

 

+++ Beabsichtigte Errichtung eines Freiflächen Solarparks an der Autobahn nordwestlich der BAB 93 +++

Die Firma Unien GmbH aus 86415 Mering als Vorhabenträger für die Entwicklung von Freiflächen Solarparks fragte bei der Stadt Selb, ob die Errichtung eines Freiflächen Solarparks an der Autobahn nordwestlich der BAB 93 Anschlussstelle Selb-Nord möglich wäre.

Bei dem Planungsbereich handelt es sich um landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen entlang der BAB 93 mit einer Gesamtausdehnung von über 14 Hektar. Das Plangebiet ist in drei Teilbereiche gegliedert. Alle Grundstücke befinden sich in Privateigentum. In der Mitte des vorgeschlagenen Bereiches befindet sich der im Jahr 2015 errichtete Solarpark Vielitz mit einer Größe von ca. 2,6 Hektar.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet entsprechend der tatsächlichen Nutzung „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

Aktuell ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig. Hierfür müsste ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt und gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden.

Seitens der Verwaltung wurde besonders darauf hingewiesen, dass es sich bei den an der Anschlussstelle Selb-Nord gelegenen Flächen um das einzig verbliebene Areal im Gebiet der Stadt Selb handelt, in dem noch gut erschlossene Gewerbeflächen an der Autobahn ausgewiesen werden können.

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erklärte, dass man das Thema regenerativer Energien seit Jahren sehr ernst nehme. In Selb sei man in Sachen „grüner Stromerzeugung“ bereits breit aufgestellt, gar alle Haushalte und etwa 20 Prozent im Industriebereich können derzeit mit vor Ort erzeugtem Strom versorgt werden. Zuletzt habe man bei ähnlichen Anfragen aber bewusst Abstand von weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen genommen. Vielmehr müsse stets überprüft werden, ob Photovoltaikanlagen auf Gebäuden installiert und wirtschaftlich betrieben werden können. Dieser Ansicht schlossen sich auch Roland Schneider (FWS), Roland Graf (SPD) und Carsten Hentschel (CSU) an. Letzterer meinte zudem, dass es sich bei dieser Landwirtschaftlichen Fläche um guten Boden handle, die angefragte Fläche folglich hierfür eine ungünstige Stelle sei. Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb), die Selb gar in einer Vorreiterrolle im Landkreis bei diesem Thema sieht, ergänzte, dass angesichts von früheren Absagen bei ähnlichen Anfragen man im Zuge der Gleichberechtigung auch hier dagegen stimmen müsse. Das tat der Bauausschuss einstimmig.

 

+++ Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) ging auf die durch die Baustelle am Marienplatz vorübergehende Schließung des Wohnmobilstellplatzes ein. Sobald es die Pandemielage wieder zulässt, werden seiner Ansicht nach Wohnmobilreisen als einer der ersten touristischen Bereiche wieder Fahrt aufnehmen. Da die Bauarbeiten wohl erst im Spätsommer beendet sein dürften, so müsse zeitnah eine provisorische Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz geschaffen werden, damit bei einer möglichen Öffnung die Hauptsaison nicht wegfalle.

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) fragte zum Sachstand des sich aktuell im Bau befindlichen Parkstreifen an der Geschwister-Scholl-Straße nach. Dieser werde in Kürze durch den städtischen Bauhof fertiggestellt, antwortete hierzu Baudirektor Helmut Resch.

Weiter merkte sie an, dass bei zukünftig geplanten Fahrbahndeckensanierungsmaßnahmen der Bereich Brunnenstraße zur Ernst-Reuter-Straße mit berücksichtigt werden müsse.

Roland Schneider (FWS) ging weiter auf das Thema Oberdecken-/Gehwegsanierung ein. Er fordert eine Übersicht samt der Kosten aller im Jahr 2020 durchgeführten Maßnahmen. Zudem bittet er um eine Aufstellung der im Jahr 2021 geplanten Maßnahmen einschließlich deren Priorisierung.

 

FacebookXingTwitterLinkedIn

Anzeige

Julian Selb A3 4 002

Anzeige

Plakat A0 Burger neu 002

Anzeige

SEPP MAIER Selb 002

Anzeige

kunstraeume selb 2024 plakat