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rathaus selb4.2.2021 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, …- der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt:

Errichtung einer Fertiggarage in der Eichendorffstraße 15 in Erkersreuth, Errichtung einer Fertiggarage im Plößberger Weg 2 in Erkersreuth, Neubau eines Mehrzweckunterstandes im Anwesen Steinselb 9, Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil im Anwesen Reuthweg 32 in Erkersreuth, Nutzungsänderung eines Wohnraumes und einer Garage im Anwesen Bergstraße 12 in Selb-Plößberg, Errichtung eines Eigenheimes im Anton-Bruckner-Weg 11, Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Anwesen Am Voitsberg 12 in Längenau, Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle im Anwesen Bergstraße 7 in Erkersreuth, Neubau eines Balkons im Anwesen Heidelheim 21a.

 

+++ Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses +++

Die Hofer Straße im Baugebiet „Kappelland“ ist am 14.10.2020 endgültig hergestellt worden und die Widmungsvoraussetzungen liegen vor. Die Hofer Straße im Baugebiet „Kappelland“ Fl. Nr. 1703/0 sowie Fl. Nr. 1703/4 der Gem. Selb, ab nördlicher Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 1703/0 Gem. Selb (0,000 km) bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 1703/0 Gem. Selb (0,116 km) wird durch Beschluss durch den Bauausschuss mit Wirkung zum 01.03.2021 zur Ortsstraße gewidmet.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Roßbachweg +++

Dem Vorhaben eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Roßbachweg, Fl.-Nr. 2842/20 wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

Notwendige Befreiungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hinsichtlich der Dachform des Wohnhauses (Walmdach statt im Bebauungsplan festgesetztem Sattel- oder Pultdach) und der Dachneigung der Doppelgarage (Flachdach statt Satteldach und einer Dachneigung von 28° bis gleicher Dachneigung wie das Hauptgebäude) werden gewährt.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport Am Steingeröll 21 +++

Die Antragsteller planen auf dem oben genannten Grundstück den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Carport. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten: Der Bebauungsplan setzt eine Kniestockhöhe von 0,50 m fest. Abweichend hiervon ist beim Hauptdach eine Kniestockhöhe von ca. 72 cm und beim Zwerchgiebel von etwa 2 Meter geplant. Der Zwerchgiebel an der Südseite des Gebäudes, also an der von der Straße abgewandten Seite überschreitet die Baugrenze um etwa 1,50 Meter.

Der Bebauungsplan setzt jeweils den Standort für Garagen fest. Im vorliegenden Fall soll der Carport anstelle des Standorts im Osten des Grundstücks an der Westgrenze errichtet werden. Dabei soll der Carport etwa deckungsgleich an die vorhandene Nachbargarage angebaut werden.

Aus gestalterischen Gründen lässt der Bebauungsplan nur Fenster mit stehendem Format zu. Die Bauherren beantragen nun diesbezüglich eine Befreiung und begründen diese damit, dass aufgrund der Teilung die Fenster als „stehende“ Formate wirken. Üblicherweise wurde und wird bei der Beurteilung von Bauvorhaben bei einer derartigen Fallgestaltung dies nicht als Abweichung von der Festsetzung gewertet. Im Zuge der Gleichbehandlung bleibt dies daher auch im vorliegenden Fall unberücksichtigt.

Insgesamt sind die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Festsetzungen zur Grünordnung und Einfriedung sind zu gegebener Zeit zu beachten.

Befreiungen werden gewährt und dem Bauvorhaben unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Brandschutztechnische Ertüchtigung und Einbau eines Design-Cafés sowie barrierefreier Umbau +++

Die Stadt Selb beabsichtigt die brandschutztechnische Ertüchtigung und den Einbau eines Design-Cafés sowie den barrierefreien Umbau des Eingangs- und des Foyerbereiches sowie den Anbau eines Windfangs am Spektrum Selb (ehemals Kino-Center). Hierbei wird das Gebäude auf den heutigen Stand der Technik gebracht. Darunter fallen zum Beispiel solche Arbeiten wie Erneuerung der Elektro- und Lüftungsanlage, Einbau einer Brandmeldeanlage, Einbau einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Optimierung bzw. Schaffung von Flucht- und Rettungswegen, Schaffung eines barrierefreien Zugangs mittels einer eingehausten Rampe in Form eines Windfanges von der Poststraße aus, usw..

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird deshalb nach §34 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- beurteilt.            

Der geplante Windfang, der die straßenseitige Flucht der Baukörper überschreitet und eine Einengung der Poststraße bewirkt, wird als untergeordnet gesehen. Die Verengung des Straßenraumes in diesem Bereich wird, nachdem das Nachbargebäude Poststraße 3 - das Anwesen ist denkmalgeschützt - eine erheblich weitergehende Einschnürung des Straßenkörpers verursacht, städtebaulich als noch vertretbar gesehen. Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben Einverständnis. Eine Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

Bauordnungsrechtlich ist festzustellen, dass es sich hierbei um einen Sonderbau
handelt und das Vorhaben im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen ist. Hierbei sind insbesondere die Nachweise über die Standsicherheit zur Prüfung und des Brandschutzes sowie ein Stellplatznachweis vorzulegen.

Auf bis zu 1,60m lichte Breite schätzt Baudirektor Helmut Resch den geplanten Windfang. Dieser wird jedoch nicht in den Straßenraum hineinragen. Walter Wejmelka (SPD) erinnerte an ein Verkehrsgutachten, dass bei einer angedachten und vom Stadtrat ratifizierten Diagonalsperre am Sparkassenplatz sich eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung in der Poststraße zur Ludwigstraße abzeichnen werde. Aufgrund einer Verengung im Bereich des Kinos seien weitere Probleme zu befürchten. Entsprechend stellte die SPD-Fraktion den zusätzlichen und von allen Bauausschussmitgliedern zugestimmten Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird ein entsprechendes Konzept für die Lösung der zu erwartenden Probleme in der Poststraße zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Diskussion bis Ende des Jahres 2021 vorzulegen.

 

+++ Errichtung eines Sichtschutzzaunes +++

Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück Hermann-Hesse-Weg 7die Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Holz mit einer Höhe von 1,8 m als seitliche Einfriedung.

Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich fest, dass seitliche Einfriedungen eine Höhe von 1,2 m haben dürfen und mit kunststoffummantelten Maschendraht auszuführen sind. Im vorliegenden Fall beabsichtigt die Antragstellerin im Bereich ihrer Terrasse einen etwa 3,5 m langen Sichtschutz aus Holz mit einer Höhe von 1,8 m zu errichten. Begründet wird dies mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit ihrer beiden Kinder.

Aus städtebaulicher Sicht ist die Abweichung vertretbar, zumal sich an dieser Stelle bereits eine etwa 1,45 m hohe Mauer auf dem Nachbargrundstück befindet und der Sichtschutz mit seiner geringen Länge von 3,5 m nur einen kleinen Abschnitt der rund 16 m langen rückwärtigen Grundstücksgrenze betrifft. Ein entsprechender Erlaubnisbescheid wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Änderung des Bebauungsplanes „Stopfersfurth-Ost“ +++

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 das Planungskonzept zur Änderung des o.g. Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.09.2020 zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass dieses der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden soll.

In der Zeit vom 14.12.2020 bis einschl. 15.01.2021 wurde auf der Grundlage des Planungskonzeptes die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurden an dem Bauleitplanverfahren beteiligt und aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.

Der Bauausschuss nahm vom Ergebnis der Beteiligung Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, entsprechenden Behandlungsempfehlungen zuzustimmen und die Beschlussempfehlungen jeweils zum Einzelbeschluss des Stadtrats zu erheben. Weiter wurde vom Planentwurf für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr.158 „Stopfersfurth-Ost“, in der Fassung vom 01.02.2021, Kenntnis genommen und empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf zu billigen und die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.


+++ Anfragen +++

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) ging ausgehend von aktuellen Anmeldezahlen für die beiden kommenden Schuljahre auf die Situation fehlender Hortplätze in Selb ein. Wohlwissend, dass der Bereich Hort keine kommunale Pflichtaufgabe sei, fragte die Stadträtin an, ob die Stadt Selb dennoch zusammen mit den Trägern an entsprechenden Maßnahmen arbeiten würde. Hier habe sie zudem in Erfahrung gebracht, dass beispielsweise der Träger des Löhehauses Interesse bekundet hätte, seinen Bestand zu erweitern.

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch meinte, dass man sich bereits im engen Austausch befinde und ein Konzept erarbeite. Das Thema sei schließlich für die Stadt zu wichtig, um sich nicht damit zu befassen.

 

Weiter will Ramona Jülke-Miedl wissen, in wessen Zuständigkeitsbereich der Parkplatz an der Einfahrt zu den Windrädern an der Verbindungsstraße zwischen Selb und Schönwald fällt. Roland Schneider (FWS) möchte dazu erklärt bekommen, weshalb der Behindertenparkplatz beim Sportgeschäft in der Ludwigstraße abgesperrt ist. Eine jeweilige Überprüfung wurde den beiden Gremiumsmitgliedern zugesagt.

 

Walter Wejmelka (SPD) ging auf Änderungen in der Bayerischen Bauordnung ein. Hierzu erklärte ihm Baudirektor Helmut Resch, dass er hierzu in einer nächsten Bauausschusssitzung konkret über die damit für die Stadt Selb verbundenen Veränderungen eingehen werde.